Quellensteuer mit Ausweis B: So funktioniert sie
Aktualisiert: 30.10.2026
Wer in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C lebt, dem zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie dem Kanton. Das Wichtigste im Überblick.
Wer sie zahlt
- Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. Ausweis B).
- Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber nicht hier wohnen, z. B. Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
- Mit Ausweis C (oder verheiratet mit einer Person mit Schweizer Pass oder C-Ausweis) gilt die ordentliche Besteuerung.
So lesen Sie den Tarif
Jeder Kanton veröffentlicht eigene Tabellen. Der Buchstabe steht für die Situation (z. B. A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Einkommen, C für Doppelverdiener, H für Alleinstehende mit Kindern), die Zahl für die Anzahl Kinder. Der Satz steigt mit dem Einkommen.
| Bruttolohn pro Monat | CHF 5'000 |
|---|---|
| Quellensteuer pro Monat | CHF 400 |
| Quellensteuer pro Jahr | CHF 4'800 |
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Ab einem Bruttoeinkommen von CHF 120'000 pro Jahr ist die NOV obligatorisch. Darunter können Sie sie bis am 31. März des Folgejahres selbst beantragen, etwa um Einzahlungen in die Säule 3a abzuziehen. Die Frist ist nicht erstreckbar, und der Antrag gilt auch für die folgenden Jahre.