Krankenkasse wechseln bis 30. November
Aktualisiert: 30.10.2026
Die Kassen teilen die neuen Prämien bis Ende Oktober mit. Wer auf den 1. Januar 2027 wechseln will, muss dafür sorgen, dass die Kündigung bis am 30. November 2026 bei der Kasse eintrifft.
Die Fristen
- Kündigung der Grundversicherung: muss bis am 30. November bei der Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel – am besten bis Mitte November eingeschrieben senden.
- Tiefere Franchise oder Wechsel aus einem alternativen Modell (Hausarzt, Telmed): schriftlich bis 30. November melden.
- Höhere Franchise: bis 31. Dezember möglich.
- Nur mit ordentlicher Franchise von CHF 300 im Standardmodell ist auch ein Wechsel auf den 1. Juli möglich (Kündigung bis 31. März).
Vor der Kündigung wissen
- Melden Sie sich sofort bei der neuen Kasse an: Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue die Aufnahme bestätigt hat.
- In der Grundversicherung muss jede Kasse Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen. Zusatzversicherungen sind separate Verträge.
- Die Kündigung gilt nicht, wenn bis 30. November gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bis 31. Dezember bezahlt sind.
Vergleichen Sie vor dem Wechsel die Gesamtkosten, nicht nur die Prämie: Mit unserem Rechner sehen Sie auch, welche Franchise sich mit den Prämien der neuen Kasse lohnt.